Allgemeine Geschäftsbedingungen

DeZt Real Estate Group

 
1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unserer Angebote, Nachweise und Leistungen.

 

 
2. Angebot

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das Angebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt.

 
 
3. Weitergabe an Dritte

Bei Weitergabe unseres Angebots an Dritte, haftet der Angebotsempfänger für unseren Käuferprovisionsanspruch in voller Höhe. Die Käuferprovision ist zahlbar und fällig sobald ein Vertrag zustande kommt, auch dann, wenn wir selbst beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.

 
 
4. Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch wird fällig bei Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrages. Bei Abschluss eines Kaufvertrages beträgt das Erfolgshonorar max. 5 % vom Kaufpreis. Individuelle Vereinbarungen werden separat bzw. Exposé schriftlich deklariert. Bei Abschluss eines Mietvertrages (gewerblich) von fünf Jahren, beträgt das Erfolgshonorar drei Monatsnettomieten. Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3%, mindestens jedoch drei Monatsnettomieten. Die entsprechend genannten Provisionssätze enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Diese werden gesondert ausgewiesen.

 
 
5. Erfolgshonorar

Das Erfolgshonorar ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages. Die Erfolgshonorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

 
 
6. Nachweis / Benachrichtigungen

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Angebotsempfänger oder Dritte sich aufgrund unseres Angebots mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzt. Das angebotene Objekt gilt als käuferprovisionspflichtig nachgewiesen, wenn nicht unverzüglich schriftlich unter Beifügung des entsprechenden Nachweises ein begründeter Widerspruch bei uns eingeht.

 
 
7. Haftung

Unsere Angebote erfolgen aufgrund Angaben und Informationen unserer Auftraggeber. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum-, Zwischenverkauf-, Vermietung sind vorbehalten. Maßgebend ist nur der Inhalt des Kauf-, Mietvertrages. Das Angebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Schadenersatzansprüche uns gegenüber mit Ausnahme vorsätzlichen und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
Bei Fragen zu dem jeweiligen Objekt setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung.

 
 
8. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden

 
 
9. Alleinauftrag

Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt und diese beträgt im Regelfall acht Monate. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 6 Wochen, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag um jeweils einen weiteren Monat bis hin zu maximal zu einem Jahr. Dann endet der Auftrag.

 
 
10. Vertragsabschluss

Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns unaufgefordert die Vertragspartei bekannt zu geben.

 
 
11. Beurkundung

Wir haben Anspruch auf eine Abschrift der Kaufurkunde incl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Beurkundungstermin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.

 
 
12. Verhalten

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Diese sind streng vertraulich.

 
 
13. Folgeprovision

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden, von innerhalb einem Jahr.

 
 
14. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

 
 
15. Schlussbestimmungen

Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen ein.

 
 
16. Verbraucherstreitbeilegung Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:

Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Für erste Fragen zu eine Streitschlichtung stehen wir Ihnen info@dezt.de oder info@dezt.at zur Verfügung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Unternehmens.

 

Stand 2019

Die Geschäftsbedingungen und ein Muster-Widerrufsformular finden Sie hier:

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