Bersprechung Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung & Management

Verwalter Beratung

Erfolg ist planbar!

Mit unserer langjährigen Erfahrung verwalten und managen wir mit unserem Mitarbeiterteam, europaweit Einzelhandelsobjekte in den unterschiedlichsten Größenordnungen. Vom reinen Discountmarkt, Verbrauchermarkt bis hin zu Baumärkten oder Einkaufszentren sowie Fachmarktzentren und auch Fachmarktcenter.

 

Im Bereich Wohnen konzentrieren wir uns auf reine Wohnanlagen, Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Bürohäuser.

Marktanalysen

Asset & Propertymanagement

Marktanalyse
Haus mit schönem Vorgarten
Modernes Haus mit Garten
Bewertung deiner Immobilie
Wohnzimmer mit Kamin und weißen Möbeln
Lichtdurchflutetes gemütliches Wohnzimmer

„Mit einem ganzheitlichen Asset Management steigern wir den Immobilienwert nachhaltig.“

 

Wir, die DeZt Real Estate Group, managen aufgrund unserer langjährigen und internationalen Erfahrung seit Jahren erfolgreich Werte für in- und ausländische Anleger. Bei den Anlegern handelt es sich um Privatinvestoren, Kleinanleger, Investmentgesellschaften und Family Offices. Wir setzen im Interesse unser Anleger und Investoren die unterschiedlichsten vorgegebenen Strategien, Maßnahmen zur renditeoptimierenden Betreuung und Bewirtschaftung auf entsprechender Objektebene um bzw. durch.

 

Als Experten in der Verwaltung von Gewerbe-, und Wohnimmobilien stehen wir Ihnen fortlaufend zur Seite.

 

  • Wertsteigerungspotentiale mit dem Ziel langfristig stabiler Mietverträge
  • kaufmännisches und technisches Objektmanagement
  • Optimierung der Mieterstruktur durch Neuvermietung,
    Durchführung von Markt-, Standort- und Vertragsanalysen

 

 

Wir übernehmen für Sie das Verwaltungs- & Betreuungsmanagement. Dieses beinhaltet von Planung, Steuerung, Organisation und Kontrolle sämtlicher kaufmännischen- und technischen Prozesse bis hin zur Erstellung einer Marketingstrategie alles, was für den laufenden Betrieb Ihres Centers benötigt wird.

 

Als Experten in der Verwaltung von Gewerbe-, und Wohnimmobilien stehen wir Ihnen fortlaufend zur Seite.

 

Kaufmännische Dienstleistungen

  • Mietenbuchhaltung incl. Zahlungsverkehr, allg. Verwaltungsleistungen
  • Betriebskostenabrechnung, Mahnwesen
  • Neuvermietung, Leerstandsminimierung
  • Vertragsgestaltung und Abschluss von Miet-, Dienstleistung-, Wartung-, Versicherungsverträgen
  • Überwachung der Mietverträge u.a. Indexierungen
  • Tranzparenz

 

Technische Dienstleistungen

  • Kontrolle alle technischen Anlage mit Dokumentation, Objektbetreuung
  • Vergabe, Abnahme & Überwachung von laufenden Reparaturen aller Art
  • Planung Instandhaltungen und Modernisierungen

 

Als Experten in der Verwaltung von Gewerbe-, und Wohnimmobilien stehen wir Ihnen fortlaufend zur Seite.

 

  • Wertsteigerungspotentialen mit dem Ziel langfristig stabiler Mietverträge
  • kaufmännisches und technisches Objektmanagement
  • Optimierung der Mieterstruktur durch Neuvermietung,
    Durchführung von Markt-, Standort- und Vertragsanalysen

 

 

Wir übernehmen für das Verwaltungs-, Betreuungsmanagement. Dieses beinhaltet die Planung, Steuerung, Organisation und Kontrolle sämtlicher kaufmännischen, technischen bis zu dem Marketing.

 

 

Als Experten in der Verwaltung von Gewerbe-, und Wohnimmobilien stehen wir Ihnen fortlaufend zur Seite.

 

Kaufmännische Dienstleistungen

  • Mietenbuchhaltung incl. Zahlungsverkehr, allg. Verwaltungsleistungen
  • Betriebskostenabrechnung, Mahnwesen
  • Neuvermietung, Leerstandsminimierung
  • Vertragsgestaltung Miet-, Dienstleistung-, Wartung-, Versicherungsverträgen

 

Technische Dienstleistungen

  • Kontrolle alle technischen Anlage mit Dokumentation, Objektbetreuung

 

Betriebskostenabrechnung

besser mybetko – spart Zeit, Geld und Nerven

Die Aufgabenstellung von mybetko, ist die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wir erstellen für Sie die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter/innen.

 

Nachfolgende Fragen tauchen immer wieder auf!

 

Muss ich als Vermieter/in eine Betriebskostenabrechnung durchführen?

  • Vermieter sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 dazu verpflichtet, die Betriebskosten für jeden Mieter aufzulisten, wenn dieser eine monatliche Abschlagszahlung für die Betriebskosten zahlt.
    Urteil: BGH vom 2. 4. 2014 – VIII ZR 201/13; LG Köln

 

Welche Betriebskosten darf ich als Vermieter/in auf meine Mieter umlegen?

  • Die Betriebskostenverordnung enthält eine Aufstellung aller gesetzlich festgelegten umlagefähigen Betriebskostenkategorien nach § 2 BetrKV.